Wer wird bei der Förderung von Schnellladepunkten für Unternehmen berücksichtigt?
Die Förderung ist für eine breite Palette von Unternehmen vorgesehen. Dazu gehören gewerbliche Unternehmen, kommunale Unternehmen, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, Einzelunternehmen und Freiberufler. Sowohl Kleinstunternehmen als auch KMU und Großunternehmen können Anträge stellen.
Was genau wird unterstützt?
Das Hauptziel der Förderung ist die Anschaffung und Installation nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte. Diese Ladepunkte müssen eine Mindestnennladeleistung von 50 kW und die Fähigkeit zum Gleichstrom-Laden (DC) haben. Förderfähige Ausgaben umfassen:
- Hardware für den Ladepunkt
- Anschlusskosten
- Installationskosten
- Energie- und Lademanagementsysteme
Wie hoch ist die Förderung?
Die förderfähigen Gesamtausgaben sind auf 5 Mio. € pro Antrag oder 30 Mio. € pro verbundenes Unternehmen begrenzt. In der Regel können bis zu 40 % der förderfähigen Kosten im Rahmen der Förderung von Schnellladepunkten für Unternehmen bezuschusst werden.
Wie erfolgt die Förderung von Schnellladepunkten für Unternehmen?
Für eine individuelle Beratung zur Höhe der Förderung und den ansetzbaren Ausgaben im Rahmen der Förderung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um Ihr Projekt optimal zu planen.
Als zertifizierter Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes steht Ihnen das Team der Firma Veit Energie Consult GmbH zuverlässig und kompetent zur Seite. Wir klären Ihre Förderansprüche und begleiten Sie tatkräftig durch alle Projektphasen – von der Planung über die Umsetzung bis zu Nachbetreuung.
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